Rechtsanwältin für Forderungseintreibung

Fundierte Rechtsberatung für Forderungseintreibungen in ganz Österreich

Man hat eine Leistung erbracht und der Kunde ist zufrieden – leider wird die Rechnung trotzdem nicht beglichen. Diesem ärgerlichen Szenario ist man im Geschäftsleben häufig ausgesetzt. Doch hat man meist weder Zeit noch Nerven, die Vorgänge selbst zu verfolgen.

Deshalb bietet sich ein professionelles Forderungsmanagement durch eine erfahrene Inkasso-Anwältin an. So wird dafür gesorgt, dass Ihre rechtmäßige Forderung schnell und für Sie stressfrei eingetrieben wird, da Ihnen alle Aufgaben im Rahmen des Inkassomanagements abgenommen werden. Insbesondere wird verhindert, dass Forderungen wegen Vertröstungstaktiken und leeren Versprechen irgendwann wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können.

Konzentrieren Sie sich auf ihr Hauptgeschäft und kontaktieren Sie mich als Ihre Rechtsanwältin für Forderungseintreibungen in Salzburg für das Inkasso. Durch gemeinsame Zusammenarbeit können effektive Lösungen gefunden werden.

Zum Inkassomanagement gehört das gesamte Mahnverfahren, der Abschluss allfälliger Ratenvereinbarungen mit den Schuldnern und die Überwachung der Einhaltung aller Termine und Zahlungsfristen.

Außerdem ist bei einem Streitwert von über 5000 Euro in Österreich eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgesehen. Jedoch macht sie bereits bei geringeren Streitwerten Sinn. Die Forderungseintreibung über einen Rechtsanwalt stellt immer einen seriösen Weg dar, den säumigen Schuldner zu einer Zahlung zu bewegen.

Schützt mich eine Mahnung vor Verjährung?

Nein, die 3 Jahre Verjährungsfrist laufen schon ab Leistung und unverzüglicher Rechnungsstellung.

Sie vermeiden das Problem einer allfälligen Verjährung, indem ich für Sie diese Frist überwache und nötigenfalls rechtzeitig die Klage einbringe. Der mit Klage erwirkte Zahlungsbefehl berechtigt Sie zur Eintreibung für die nächsten 30 Jahre. Erfahrungsgemäß geben die meisten Gläubiger nach 3 Jahren auf, aber der Hartnäckige kommt zum Zug.

Sollte der Schuldner daher auf das anwaltliche Aufforderungsschreiben nicht Folge leisten, wird vor einer Klageführung von meiner Kanzlei geprüft, wie viele Exekutionen gegen Ihren Schuldner schon von anderen Gläubigern angestrengt werden, bevor Ihnen vorgeschlagen wird, einen gerichtlichen Titel, sprich einen Zahlungsbefehl oder ein Urteil zu erwirken. Dieser Titel ist erforderlich, um Fahrnis-, Forderungsexekution oder Zwangsversteigerung betreiben zu können. All dies wird aber aufgrund der Vorprüfung der Einbringungschancen mit Blick auf eine vernünftige Kosten/Nutzenrelation mit entsprechendem Augenmaß gemacht.

Dr. Florence Burkhart

Für eine persönliche Terminvereinbarung
bin ich für Sie erreichbar

Maßnahmen einer Forderungseintreibung

Um Ihre berechtigten Ansprüche effizient und schnell durchsetzen zu können, bieten wir eine Reihe von Leistungen an, die ein optimales Forderungsmanagement gewährleisten:

  • Außergerichtliches Eintreiben Ihrer offenen Ansprüche
  • Führen der Zahlungsverhandlungen mit Schuldnern
  • Erstellung und Prüfung von Zahlungsplänen
  • Prüfung der bereits anhängigen Exekutionsverfahren gegen Ihren Schuldner
  • Einbringung von Mahnklagen bei Gericht zur Erreichung eines Zahlungsbefehls
  • Bei Forderungsbestreitung Führung des Prozesses zur Erwirkung eines Urteils
  • Wahl und Einleitung der geeignetsten Exekutionsmaßnahmen
  • Überwachung und Weiterleitung der Zahlungseingänge
  • Anmeldung Ihrer Forderung in einem Sanierungsverfahren oder Konkursverfahren Ihres Schuldners

Kontakt – Ihre Anwältin für Forderungseintreibungen

Überlassen Sie Ihre überfälligen Forderungen einer erfahrenen Rechtsanwältin für Forderungseintreibungen, unabhängig davon, wo sich Ihr Unternehmen oder Ihr Schuldner befindet, da wir Rechtsanwälte in ganz Österreich tätig sein können. Dabei berate ich Sie gerne in einem Erstgespräch über eine praktikable Vorgehensweise und setze mich für eine effiziente und schnelle Erledigung Ihrer Anliegen ein.