Rechtsanwältin für
Erwachsenenschutzrecht

Mit einer Vorsorgevollmacht, dem Mittel erster Wahl, sichern Sie sich bestmöglich für den Fall eines schlimmen Unfalls oder einer anhaltenden Erkrankung ab und bestimmen schon heute, wer Ihre rechtlichen, finanziellen, medizinischen und sonstigen persönlichen Angelegenheiten für Sie erledigen soll. All dies ist außerdem jederzeit von Ihnen widerrufbar. Als Ihre Anwältin in Salzburg stehe Ich Ihnen bei solchen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer von Ihnen selbst gewählten, vertrauenswürdigen Person eine Vollmacht, womit Sie sie ermächtigen, in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu handeln, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage wären und auch nicht mehr einen Bevollmächtigten bestellen könnten.

Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich einerseits genau überlegen, wen Sie hier bevollmächtigen und andererseits können Sie auch entsprechend vorschreiben, wie Sie Ihre Angelegenheiten, was etwa das Bestimmen Ihres Aufenthaltsortes betrifft, geregelt haben möchten.

Was gilt es alles zu regeln:

  • Gibt es finanzielle Angelegenheiten, die ständig anfallen?
  • Möchten Sie zu Hause gepflegt werden oder haben Sie eine bestimmte Pflegeeinrichtung im Auge?
  • Soll Ihr Haushalt erhalten bleiben, wenn Sie in ein Heim kommen oder soll Ihr Haushalt aufgelöst werden?
  • Gibt es medizinische Behandlungswünsche, die beachtet werden sollen?
  • Soll eine Patientenverfügung errichtet werden?
  • Ist der Vorsorgebevollmächtigte in Ihre Haltung gegenüber Geld und Veranlagung einerseits und Ihre Vorlieben, wofür Sie Geld ausgeben, eingeweiht?
  • etc.
Dr. Florence Burkhart

Für eine persönliche Terminvereinbarung
bin ich für Sie erreichbar

Rechtsberatung in Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung in Salzburg

Als Rechtsanwältin für Erwachsenenschutzrecht in Salzburg berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen der Erwachsenenvertretung. 

Dabei stehe ich Ihnen gerne als Rechtsexpertin für alle Fragen und Regelungsnotwendigkeiten rund um das Thema der Vorsorgevollmacht zur Verfügung wie auch zu den verschiedenen Varianten der Erwachsenenvertretung, wie gewählter, gesetzlicher oder gerichtlicher Erwachsenenvertretung, die der jeweiligen individuellen Situation angepasst zum Einsatz kommen können. 

Gerne beantworte ich im Rahmen eines Erstgesprächs alle Ihre Fragen gerne ausführlich. Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Salzburg, um einen Termin zu vereinbaren!

Die vier Säulen im Erwachsenenschutzrecht

Das seit 1.07.2018 geltende neue Erwachsenenschutzrecht sieht einen mehrstufigen Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten vor, die mit unterschiedlich umfangreichen Vertretungsbefugnissen ausgestattet sind. Danach stehen 4 Varianten der Erwachsenenvertretung zur Verfügung, von der Vorsorgevollmacht über die gewählte Erwachsenenvertretung, die gesetzliche Erwachsenvertretung bis hin zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung. 

Diese verschiedenen Ausprägungen der Vertretung einer unterstützungsbedürftigen volljährigen Person unterscheiden sich in den Befugnissen. Im folgenden Text möchte ich Ihnen diese kurz vorstellen.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann man festlegen, wer im Falle eines Verlustes der Entscheidungsfähigkeit die Vertretung übernehmen soll. Eine Vorsorgevollmacht hat unbefristete Gültigkeit und ist ein zwischen Ihnen und Ihrem Bevollmächtigten geschlossener Vertrag, welcher nur bei voller geistiger Gesundheit abgeschlossen werden kann.

Der Vorsorgebevollmächtigte unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle, weil er von Ihnen selbst ausgewählt wurde. Dabei muss die Vorsorgevollmacht jedoch bei einem Rechtsanwalt, Notar oder einem Erwachsenenschutzverein verfasst und durch den Verfasser beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. 

Ferner ist der Eintritt des Vorsorgefalles laut ärztlichem Attest beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen, da ab diesem Zeitpunkt die Vorsorgebevollmächtigung voll in Kraft tritt. Kündigung oder Widerruf der Vorsorgevollmacht sind jederzeit möglich und müssen ebenfalls im ÖZVV vermerkt werden.

Gerne berate ich Sie als Rechtsanwältin für Erwachsenenrecht in Salzburg bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht für Sie und informiere Sie über die Kosten. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, dass niemand anderer als der von Ihnen gewählte Vorsorgebevollmächtigte vom Gericht als Ihr gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt werden kann.

Gewählte Erwachsenenvertretung

Selbst wenn übersehen wurde, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten, besteht die Möglichkeit mit einem Vertrag die Erwachsenenvertretung zu wählen.

Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht kann danach eine Person auch dann noch eine Erwachsenenvertretung wählen, wenn die Handlungsfähigkeit bereits eingeschränkt ist. Allerdings muss diese Person noch fähig sein, die Konsequenzen der Bevollmächtigung im Wesentlichen zu begreifen.

Auch diese gewählte Erwachsenenvertretung muss im ÖZVV eingetragen werden. Sie gilt dann unbefristet und unterliegt einer gerichtlichen Kontrolle. Sie ist ebenfalls kündbar oder widerruflich, was wiederum jeweils im ÖZVV eingetragen werden muss.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung (vormals Angehörigenvertretung) gilt nach der neuen Regelung nur bei Eintragung im ÖZVV. Jedoch stattet sie heute die Angehörigen mit mehr Befugnissen als bisher aus und zwar zugeordnet einzelnen Bereichen der Vertretung. Die Befugnisbereiche sind gesetzlich definiert und werden, je nach ärztlich bestätigtem Bedarf bei der Registrierung ausgewählt, für die der gesetzliche Vertreter zuständig sein wird.

Außerdem können mehrere Angehörige für verschiedene Bereiche vertretungsbefugt sein. Allerdings unterliegt die Vertretungsform der gesetzlichen Erwachsenenvertretung der gerichtlichen Kontrolle und erfordert eine Erneuerung nach drei Jahren.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die frühere Sachwalterschaft. Sie wurde dahingehend eingeschränkt, dass die Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch für alle Bereiche bestellt wird, sondern nur für einzelne und aktuell erforderliche Bereiche.

Das Gericht bestellt den Erwachsenenvertreter (meist Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins, ein Rechtsanwalt oder Notar), welcher jährlich über Lebensumstände und finanzielle Bedingungen dem Gericht Bericht erstatten muss. Ferner endet diese Vertretung mit der Erfüllung der Aufgabe. Ansonsten ist Sie auf drei Jahre befristet und muss danach durch ein Erneuerungsverfahren und eine Überprüfung der Notwendigkeit neu angeordnet werden. Diese kann durch eine Vorsorgevollmacht verhindert werden.

Die Leistungen im Überblick

Als Rechtsanwältin für Erwachsenenschutzrecht in Salzburg kann ich Ihnen im Rahmen der Erwachsenenvertretung mit folgender Unterstützung zur Seite stehen:

  • Beratung und Registrierung einer Patientenverfügung
  • Umfangreiche Beratung zum Zwecke der Auswahl unter den Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung für den Vollmachtgeber oder den in Frage kommenden Vollmachtnehmer
  • Erstellung von individuellen Vorsorgevollmachten
  • Errichten von gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretungen
  • Eintragung der Verfügungen im ÖZVV
  • Beratung bei einer Kündigung oder eines Widerrufs einer Verfügung und Eintragung von Kündigung oder Widerruf im ÖZVV

Kontakt – Ihre Rechtsanwältin für Erwachsenenschutzrecht in Salzburg

Kontaktieren Sie mich für eine klärende Erstberatung rund um das Thema Erwachsenenschutzrecht. Gemeinsam finden wir eine für Sie optimal gestaltete Lösung!

Ihre Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart in Salzburg