Rechtsanwältin für Familienrecht
Sie haben die Wahl!
Zwar regelt das Gesetz, welche Rechte und Pflichten automatisch mit der Eheschließung in Kraft treten. Wohl kaum einer denkt jedoch, bevor das Ja-Wort gesprochen wird, näher darüber nach, was dies im Detail bedeutet. Ich werde Sie umfassend über diesbezügliche rechtliche Folgen aufklären.
Fragen stellen sich oft erst mit der Zeit – wie etwa:
- Wie ist das mit der Obsorge für gemeinsame Kinder, für Kinder aus einer früheren Verbindung?
- Wie steht es mit Unterhalt?
- Was gilt bei unterschiedlicher Staatsbürgerschaft der Ehegatten?
- Wem gehört die von den Eltern eines Teils geschenkte Wohnung? Was passiert mit der Wohnung bei einer allfälligen Ehescheidung?
- Gehört das in der Ehe von mir Ersparte mir?
- Wem gehört das gemeinsam errichtete Haus?
- Macht Pensionssplitting für uns Sinn?
- Wer haftet für Kredite in der Ehe
- Gibt es für mich Unterhalt, wenn ich wegen der Kinderbetreuung auf eine Berufsausübung verzichte?
- Was ist zu beachten, wenn ein/e Ehegatte/in ein Unternehmen hat?
- Wollen oder können wir gemeinsam oder getrennt Sparen, Investieren?
- und vieles mehr…
Dazu biete ich Ihnen gemäß Beratungsaktion der Rechtsanwaltskammer „Check Dein Recht“ zu Ehe und Partnerschaft eine Erstberatung von einer halben Stunde für ein Pauschale von € 180,00 (einschließlich 20% Umsatzsteuer) an.
Die Rechtsberatung wird ergeben, ob die gesetzlichen Regelungen für Ihre persönliche Situation passend sind oder ob Sie eine andere Regelung wählen können, denn Sie haben in einigen Bereichen die Wahl, vom Gesetz Abweichendes, für Sie aber Passenderes gültig zu vereinbaren.
Als Ihre Rechtsanwältin in familienrechtlichen Angelegenheiten rate ich Ihnen von Ihrem Wahlrecht, besonders auch bei Abschluss anderer Verträge Gebrauch zu machen:
- Ehevertrag (eine kürzliche Gesetzesänderung hat dem Ehevertrag viel mehr Regelungsmöglichkeiten eingeräumt, womit er wieder wertvoll wird)
- wechselseitiger Erbvertrag
- Vertrag über Wohn- und sonstige Nutzungsrechte
- Vermögensaufteilung im Falle einer Ehescheidung
- Beratung beim Kauf einer Immobilie, allenfalls mit wechselseitigen Absicherungen durch Veräußerungs- und Belastungsverbote
- Vorbereitung und Durchführung von Schenkungen
- Rechtsberatung bezüglich Rechtsfolgen bei familiären Todesfällen
- Adoption
- u.v.m.
Als Rechtsexpertin im Familienrecht in Salzburg übernehme ich die engagierte Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Für eine persönliche Terminvereinbarung
bin ich für Sie erreichbar
Recht für Lebensgemeinschaften
Für Lebensgefährten gibt es so gut wie keine automatisch in Kraft tretenden Rechte und Pflichten, wie es bei der Eheschließung der Fall wäre. Das ist oft gut und wird genauso auch gewünscht. Kein Formzwang bestimmt, ab wann eine Lebensgemeinschaft besteht und wie sie allenfalls auch endet. Niemand denkt daran, etwas zu regeln, wenn man gemeinsam eine Wohnung anschafft, seinem/r Partner/in Geld leiht, ohne etwas Schriftliches dazu festzuhalten oder die Obsorge für die gemeinsamen Kinder zu vereinbaren.
Dennoch treten oft unerwartete Entwicklungen oder Schicksalsschläge ein, was sich dann zum Nachteil auswirken kann, wenn es im Vorhinein keine präventiven Regelungen gibt. Wenn Sie dem vorbeugen möchten, stehe ich Ihnen gerne mit meiner langen Erfahrung im Ehe- und Familienrecht zur Verfügung. Sie können sich und Ihre/n Partner/in davor bewahren, in das gemeinsame Leben Eingebrachtes nicht mehr rückfordern zu können, weil nichts dazu vereinbart wurde und jeglicher Beweis fehlt, was besonders das Prozessieren sehr riskant und teuer macht.
Folgende vertragliche Festlegungen können dabei Abhilfe schaffen:
- Partnerschaftsverträge
- Wohn- und Nutzungsverträge
- Darlehensverträge
- Schenkungsverträge auf den Todesfall
- Testamente
- etc.
Ehe in der Krise - Wege zur einvernehmlichen Scheidung
Vieles spricht für eine zumindest einvernehmliche Ehescheidung, wenn die Ehe in die Krise gerät, aus der nicht mehr anders als durch Trennung herauszufinden ist. Das heißt jedoch nicht, dass eine einvernehmliche Ehescheidung leicht ist. Schließlich befindet man sich oft in einem emotionalen Super-Gau und eine Gesprächsbasis ist meist nicht mehr vorhanden.
Die Mediation verhilft Ihnen zum Aushandeln der Scheidungsbedingungen für eine einvernehmliche Ehescheidung auf Augenhöhe mit dem Ziel einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung. Gerne übernehme ich in solchen Fällen die Rolle der Mediatorin, um Ihnen auf dem Weg durch Konflikte zu einer zufriedenstellenden Vereinbarung zu verhelfen.
Ich bin selbst gemäß § 15 (1) ZivMediatG 2003 beim Bundesministerium für Justiz eingetragene Mediatorin und biete in familienrechtlichen Konfliktfällen vom Ministerium geförderte Familienmediation gemäß § 39c FLAG mit Co-MediatorInnen an.
Näheres finden Sie dazu unter
www.contract-mediation.com
Das in der Mediation ausverhandelte Ergebnis braucht eine entsprechende rechtliche Form, nämlich die Scheidungsfolgenvereinbarung, die ich für Sie als Rechtsanwältin erstellen kann.
Haben Sie bereits eine Mediation erfolgreich durchgeführt? Ich stehe Ihnen für die Verfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung zur Verfügung, einschließlich der Umsetzung allfälliger grundbücherlicher Änderungen als Folge der Scheidung. Da ich selbst Mediatorin bin, schätze und achte ich selbstverständlich Ergebnisse von bei Kollegen/innen durchgeführten Mediationen und unterstütze Sie nur dabei, sie in die juristisch richtige Form zu gießen.
Rechtsvertretung bei einvernehmlichen Scheidungen:
- Vertretung bei Verhandlung über die Scheidungsfolgen mit dem/r Vertreter/in der Gegenseite
- Errichtung der Scheidungsfolgenvereinbarung (Regelung der Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, Obsorge- und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder, Vermögensaufteilung, Übertragung von Liegenschaftseigentum oder Regelungen über gemeinsamen Liegenschaftsverkauf, grundbücherliche und sonstige Absicherungen von Ausgleichszahlungen, Schuldenaufteilung etc.)
- Einbringung des Scheidungsantrags
- Rechtsbeistand bei der Scheidungsverhandlung
- Beratung über pensions- und versicherungsrechtliche Scheidungsfolgen
Die Vorteile einer einvernehmlichen Ehescheidung gegenüber einem Scheidungsprozess liegen auf der Hand: Ein Scheidungsprozess verlangt das Darlegen und Beweisen des Fehlverhaltens der anderen Partei. Ein Schmutzwäschewaschen, das die Gräben noch mehr vertieft und insbesondere künftige Kooperation wegen aufrecht bleibender gemeinsamer Elternschaft massiv erschwert.
Hinzu kommt, dass es mit einem Scheidungsurteil nicht getan ist. Bei Uneinigkeit benötigt man nämlich zusätzlich:
- ein Pflegschaftsverfahren zur Regelung der Obsorge, des Kontaktrechts und des Unterhalts für die Kinder
- einen Prozess für nachehelichen Unterhalt
- ein Gerichtsverfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie der ehelichen Schulden
Drei Verfahren mit jeweils ungewissem Ausgang und entsprechendem intensiven Zeit- und Kostenaufwand statt einer einvernehmlichen Ehescheidung mit oder ohne Mediation.
- Engagement
- Kompetenz
- Vertrauen
- Effizienz
Ihre Familienrechtsexpertin und Scheidungsanwältin in Salzburg
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen ein Scheidungsprozess die einzige Möglichkeit zur Ehescheidung darstellt, wenn etwa eine Seite die Scheidung ablehnt oder übertriebene Bedingungen diktieren will.
Rechtsvertretung bei strittigen Scheidungen:
- Rechtsberatung und -vertretung beim Einreichen der Scheidungsklage
- Abwehr einer Scheidungsklage
- Abwehr negativer Scheidungsfolgen
- Aufklärung über sozialversicherungs-rechtliche Konsequenzen (Witwenrente, Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt)
- Beratung bei sämtlichen scheidungsrechtlichen Fragen
- Rechtsvertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren
- Rechtsvertretung im gerichtlichen Unterhaltsverfahren
- Vertretung bei Obsorgeverfahren etc. im Außerstreitverfahren
- Einschreiten bei Kindesentführung
- u.v.m.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Florence Burkhart – Ihre rechtliche Stütze bei Scheidungen
Scheidungen – ob einvernehmlich oder strittig – sind nicht einfach. Meine Erfahrung steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in Ihrer individuellen Lebenslage verlässlich zu unterstützen. Gerne können Sie mich hierfür kontaktieren, um einen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Salzburg zu vereinbaren.