Dr. Florence Burkhart:
Rechtsanwältin in Salzburg
In meiner Rechtsanwaltskanzlei am Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg, die ich im Jahre 1990 gegründet habe, lege ich großen Wert auf eine umfassende Informationsaufnahme mit Ihnen und ausführliche Beratung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um erfolgreich zum Ziel kommen zu können.
Offenheit und Verlässlichkeit bilden dabei die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen mir als Ihrer Rechtsanwältin und Ihnen als meinen MandantInnen.
Spezialgebiete der Kanzlei
Ihre erfahrene Rechtsanwältin im Vertragsrecht
Benötigen Sie kompetente Hilfe bei der Vertragsabwicklung? Das Kaufanbot ist der erste und wichtigste Schritt bei Kauf oder Verkauf. Darin werden die Weichen für den Vertragsinhalt gestellt.
Ich erledige für Sie alles von Kaufanbot über Kaufvertrag, Treuhandabwicklung, Berechnung von Grunderwerbsteuer und vor allem der Immobilienertragsteuer, bis hin zur Grundbuchseintragung, dies alles mit einem Auge fürs Detail, geschärft durch die Kenntnis von OGH- Entscheidungen.
Ob Liegenschaftsverträge, wie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Baurechtsvertrag oder Dienstbarkeitsverträge und Pachtverträge – je präziser die Verträge sind, desto weniger kommt es zu Konflikten, das ist meine Überzeugung.
Für eine persönliche Terminvereinbarung
bin ich für Sie erreichbar
Ihre kompetente Rechtsanwältin im Ehe- & Familienrecht
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bildet das Ehe- und Familienrecht. Sei es im vorbeugenden Sinne mit der Errichtung von Eheverträgen, insbesondere mit der neuen gesetzlichen Möglichkeit, Wohnungen oder Häuser aus der Stammfamilie vor einer Aufteilung mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin im Scheidungsfalle zu schützen oder mit Partnerschaftsverträgen für Lebensgefährten.
Schließlich gibt es für auseinander gehende Lebensgemeinschaften keine gesetzlichen Regelungen, es wird meist doch viel miteinander angeschafft und so ist es wichtig, das Risiko von ungewissen Prozessen nach einer Trennung zu vermeiden.
- Engagement
- Kompetenz
- Vertrauen
- Effizienz
Strittige Ehescheidungen haben außer den damit einhergehenden Verhärtungen den weiteren Nachteil gegenüber einer einvernehmlichen Ehescheidung, dass Scheidungsurteile nur die Ehe beenden können. Nicht geregelt nach Scheidungsurteil sind:
- Vermögens- & Schuldenaufteiliung
- nachehelicher Unterhalt
- Obsorge
- Kindesunterhalt
Wenn man sich nach dem Scheidungsurteil nicht einigt muss man 3 Folgeverfahren führen. Spätestens nach dem Scheidungsurteil wäre daher eine Mediation zu überlegen.
In einer einvernehmlichen Ehescheidung werden alle vorstehenden Themenbereiche in einem Verfahren erledigt. Bereitet die Ausverhandlung der Bedingungen einer einvernehmlichen Ehescheidung Schwierigkeiten, steht Ihnen der Weg der Mediation offen. Als eingetragene Mediatorin stehe ich Ihnen gerne zur Lösung von Konfliktsituationen zur Unterstützung bei.
Erfahrung und Kompetenz - Ihre rechtliche Stütze im Erbrecht
Auch im Erbrecht gibt es viele Möglichkeiten, spätere Streitigkeiten oder gar Prozesse, vor allem innerhalb der Familie zu vermeiden. An erster Stelle steht die Rechtsberatung, ob man ein Testament benötigt, damit die Erbfolge eintritt, die man sich vorstellt. Ohne Testament kommen nämlich die gesetzlichen Erben zum Zug und dies ist nicht immer im Sinne des Erblassers.
Entweder ist die Person, die erben sollte, nicht gesetzlicher Erbe, wie der/die Lebensgefährte/in, oder die Erbquote ist zu niedrig, wie für Ehegatten etwa nur ein Drittel, da zwei Drittel ein oder mehrere gemeinsame Kinder gesetzlich erben, auch wenn sie noch minderjährig sind.
Wird ein Testament, ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder eine sinnvolle Regelung der Pflichtteilsansprüche bis hin zu einem Pflichtteilsverzichtsvertrag gewünscht, so sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Gerne können Sie mich für ein Beratungsgespräch kontaktieren, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu klären.
Rechtsberatung ist auch dann wichtig, wenn es gilt, ein vom Gerichtskommissär vorgeschlagenes Erb- oder Pflichtteilsübereinkommen überprüfen zu lassen oder Ihre Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu prüfen.
Sind sich die Erben einig oder wünscht es der Alleinerbe, so kann – statt des gerichtlich bestellten Gerichtskommissärs – ein Notar oder Rechtsanwalt eigener Wahl mit der Verlassenschaftsabhandlung beauftragt werden. Auch hierfür stehe ich Ihnen mit persönlichem Engagement gerne zur Seite.
Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Das Recht auf Selbstbestimmung sollte auch im Falle einer Demenz oder bei Koma bestmöglich gewahrt werden. Dazu ist es wichtig, rechtzeitig eine Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Patientenverfügung und dem Erwachsenenschutzrecht (früher genannt Sachwalterschaftsrecht) in Anspruch zu nehmen.
Optimal ist eine Vorsorgevollmacht, die aber im geistig gesunden Zustand abgeschlossen werden muss, da der/die Vorsorgebevollmächtigte wohl ausgesucht sein muss. Außerdem unterliegt der/die Gewählte keiner gerichtlichen Kontrolle, wie etwa ein/eine gewählte/r Erwachsenenvertreter/in oder der/die gesetzliche Vertreter/in aus dem Kreis der Angehörigen.
Fundierte Rechtsvertretung bei Eintreibung Ihrer Forderungen
Ferner biete ich Ihnen ein Inkassomanagement an, wozu das gesamte Mahnverfahren samt Abschluss allfälliger Ratenvereinbarungen mit den Schuldnern und die Überwachung der Einhaltung aller Termine und Zahlungsfristen gehören, bis hin zur Klagsführung zur Erreichung rechtskräftiger Titel und zur anschließenden Einleitung der erfolgversprechendsten Exekutionsverfahren.
Die Eintreibung offener Forderungen in rechtsanwaltliche Hände zu übergeben, hat weiters den Vorteil, dass Forderungen die rechtzeitig eingeklagt werden, davor geschützt werden zu verjähren. Mit einem Zahlungsbefehl oder Urteil hat der Gläubiger das Recht und damit die Chance, die Forderung 30 Jahre lang exekutiv zu betreiben.
Als Ihre Rechtsexpertin in Salzburg kümmere ich mich gerne um Ihr rechtliches Anliegen
Die Wahrung Ihrer Interessen stehen im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit. Auch muss guter Rat nicht immer teuer sein! Bei meiner Rechtsberatung lege ich viel Wert auf ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Denn Kostentransparenz wird in meiner Anwaltskanzlei großgeschrieben!
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und ein Anliegen haben, das in eines meiner angeführten Betätigungsfelder fällt, wenden Sie sich einfach und unkompliziert an mich.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart